50.000€ Strafe Kann Sie die nicht eingerichtete Meldestelle kosten
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Über diese Seite können Unternehmen ihre Verpflichtungen nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllen. Das Gesetz tritt stufenweise ab 2.7.2023 in Kraft, Unter-nehmen und Behörden sollten spätestens jetzt eine Whistleblower-Software einführen, um empfindliche Strafen von bis zu 50.000 € zu vermeiden.

Über diese Seite können Unternehmen ihre Verpflichtungen nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllen. Das Gesetz tritt stufenweise ab 2.7.2023 in Kraft, Unternehmen und Behörden sollten spätestens jetzt eine Whistleblower Software einführen, um empfindliche Strafen von bis zu 50.000 € zu vermeiden

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Das leistet die Whistle-App:

Wer ist als Whistleblower geschützt?

Jede Person, die einen Rechtsverstoß meldet.
Der Anwendungsbereich ist weit gesteckt und umfasst alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können.

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Wer kann Rechtsverstöße melden?

Nicht nur Beschäftigte, sondern auch Praktikanten, Azubis, externe Auftragnehmer,Lieferanten, Betriebsräte, Personalräte oder Aufsichtsratsmitglieder einer AG.

Wen betrifft das Gesetz?

Das Gesetz wendet sich an „Beschäftigungsgeber“. Das sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen.

Wir helfen Ihnen dabei,

_Fehlverhalten aufzudecken
_Transparenz zu fördern
_Ihre Unternehmenskultur zu schützen
_die einschlägigen Vorschriften einzuhalten

Ihre Sicherheit: unser DIN ISO 37002 „ready“ Zertifikat

 

Das Zertifizierungsprogramm des VOI-CERT Zertifiziertes System für HinweisgeberManagement nach DIN ISO 37002 „ready“ bezieht sich auf die Prüfung der Funktionalität von Softwaresystemen zur grundsätzlichen Sicherstellung der Anforderungen eines Hinweisgeberschutzes nach DIN ISO 37002.

 

Die DIN ISO 37002 „Hinweismanagementsysteme Leitfaden“ ist ein international anerkannter Standard, der die Anforderungen an ein effektives Hinweismanagementsystem definiert.

 

Die Norm gibt Empfehlungen zur Einrichtung, Implementierung und Verbesserung von Whistleblowing Management-Systemen in Unternehmen und Organisationen.

 

Sie legt auch die Anforderungen an die Schaffung einer Kultur des Hinweisgebens fest und definiert Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern und zur Vertraulichkeit von Hinweisen.

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FAQ-Whistle

Berechtigte: Wer fällt unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Der Anwendungsbereich ist sehr weit und umfasst alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können.

Geschützt werden nicht nur Beschäftigte (einschließlich der Beamtenschaft), sondern auch Praktikanten, Auszubildende, Freiwillige, Anteilseigner, externe Auftragnehmer und Lieferanten sowie auch Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat. Betroffen sind auch die Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) sowie die Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Wichtig zu wissen ist, dass auch diejenigen Personen in ihrer Vertraulichkeit der Identität geschützt werden, die der Gegenstand der Meldung oder Offenlegung sind, bspw. indem ihnen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Gleiches gilt für die Rechte und Geheimhaltungsinteressen der von der Meldung oder Offenlegung betroffenen juristischen Personen, Personenvereinigungen und sonstigen Organisationsformen.

Schutzvoraussetzung ist, dass die hinweisgebende Person davon ausgehen durfte, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprachen. Auf die dahinterstehende Motivation, bspw. eigensüchtige Motive, kommt es nicht an.

Verpflichtete: Wer muss den Schutz gewährleisten? 

Das Gesetz wendet sich an „Beschäftigungsgeber“. Dies sind, sofern mindestens eine Person bei ihnen beschäftigt ist, (1) natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, (2) rechtsfähige Personengesellschaften und (3) sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen.  Mehr erfahren

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Simone Seidel, Datenschutzbeauftragte der Axsos AG, Geschäftsführerin esb data gmbh
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Kontakt

AXSOS AG
Konrad-Zuse-Weg 1
72555 Metzingen

Datenschutzbeauftragte: Simone Seidel
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Tel. +49 711 469058-30
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